1. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden die AGB durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote
Schriftliche und mündliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind.
3. Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichen Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
4. Gefahrenübergang
Versand und Abholung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware die Geschäftsräume verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei den Lieferanten eintreten, hat der Verkäufer, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme der Ware ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich der Verkäufer vor, bis zu 30 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.
6. Zahlungsbedingungen
Die ersten Lieferungen an einen Neukunden erfolgen bis zu einem Gesamtwert von 500,- Euro gegen Barzahlung oder Nachnahme. Nachfolgende Lieferungen können gegen Rechnung mit 10-tägigem Zahlungsziel erfolgen. Der Verkäufer behält sich vor, jederzeit abweichende Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen zu bestimmen. Der Kunde ist im Fall der Säumnis verpflichtet, die Zahlung nachzuweisen und entsprechende Belege, oder deren Ablichtungen vorzulegen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, neben Mahngebühren von bis zu 5,- Euro, Zinsen in Höhe von bis zu 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch den Verkäufer geltend gemacht werden. Der Kunde ist zum Zurückbehalten oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt der Verkäufer von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält er sich vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls diese nicht erbracht wird, behält sich der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung zurückbehalten werden.
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7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden beglichen sind. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung jeglicher Waren nur berechtigt, wenn er schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Wei-terveräußerung ober Weiterverarbeitung gegen Abnehmer oder Dritte, in der Höhe des Werts der Vorbehaltsware, erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
8. Mängelrügen, Gewährleistung
Der Verkäufer gewährt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung unverzüglich vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377 u. 378 HGB bleibt unberührt. Transportschäden sind unmittelbar beim Transportführer anzuzeigen. Die Ware ist unverzüglich zurück zu senden. Der Verkäufer behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Im Fall der Reklamation ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifikation benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.
9. Herstellergarantie
Der Verkäufer ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet der Verkäufer gegenüber dem Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verkäufer kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass er gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.
10. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Lieferungen und Leistungen, sowie für Zahlungsangelegenheiten 56825 Gillenbeuren.
11. Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. |
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